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Aufgepasst: Visum, Reisepass und Co. bei AIDA

Gerade weil bei Kreuzfahrten naturgemäß mehrere Ziele angefahren werden, die sich oftmals auf verschiedene Länder verteilen, sollten Gäste sich im Vorfeld über die Einreisebestimmungen der Zielländer informieren: Reicht der Personalausweis oder benötigen Sie einen Reisepass? Wie lange muss dieser gültig sein? Oder ist gar ein Visum nötig? Insbesondere vor der Buchung einer Last Minute Reise sollten Sie deshalb die folgenden Hinweise genau lesen, denn in diesem Fall ist unter Umständen nicht ausreichend Zeit, ein neues Dokument zu besorgen.

  • AIDA Visum
  • AIDA Einreisebestimmungen
  • AIDA Reisepass

Personalausweis ausreichend für AIDA Reisen innerhalb der EU

Wenn Ihre AIDA Reise Sie ausschließlich in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie nach Norwegen und Island führt, dann ist ein gültiger Personalausweis ausreichend für die Einreise. Beachten Sie bitte, dass der Personalausweis noch mindestens sechs Monate über das jeweilige Reiseende hinaus gültig sein muss.

Reisepasspflicht für AIDA Reisen außerhalb der EU

Für alle Reisen, bei denen nicht ausschließlich Häfen in der EU sowie in Norwegen und Island angelaufen werden, benötigt jeder Reisende einen nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass.

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (auch unter 10 Jahren) benötigen einen Kinderreisepass mit Foto, der bis mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig sein muss. Einige Länder fordern allerdings auch für Kinder einen normalen Reisepass als Einreisedokument. Gleichzeitig erkennen diverse Länder auch einen noch gültigen Kinderausweis mit Lichtbild und dem Vermerk „Nationalität deutsch“ an.

Gäste mit doppelter Staatsbürgerschaft aufgepasst

Die oben genannten Einreisebestimmungen gelten für deutsche Staatsbürger, bei denen keine besonderen Verhältnisse vorliegen wie zum Beispiel eine doppelte Staatsbürgerschaft oder Erstwohnsitz im Ausland. Deutsche Staatsbürger, bei denen besondere Verhältnisse gegeben sind und Angehörige anderer Nationen sollten sich rechtzeitig über die für sie geltenden Einreisebestimmungen beim jeweils zuständigen Konsulat erkundigen.

  • Pyramide in Ägypten
  • Kamel im Orient
  • Oase in Wüste

Minderjährige: Besondere Hinweise

Auch Kinder jeden Alters benötigen ein eigenes Ausweisdokument und können nicht im Reisepass eines Elternteils eingetragen werden.

In vielen Ländern, insbesondere in Mittel- und Südamerika, aber auch in Europa (z.B. Kroatien), Asien, Madagaskar und den französischen sowie britischen Überseegebieten, kann es zu Problemen kommen, wenn Minderjährige alleine oder lediglich in Begleitung einer sorgerechtsberechtigten Person reisen. Minderjährige, die ohne Eltern reisen, sollten deshalb unbedingt eine schriftliche Einverständniserklärung des/ der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten mitführen. Diese Erklärung sollte mindestens in englischer Sprache verfasst und vom jeweiligen Konsulat des Reiselandes beglaubigt sein. Informationen hierzu stellen das Auswärtige Amt und die entsprechenden Konsulate zur Verfügung.

Einreise ohne gültiges Dokument kann teuer werden

Verpasst ein Kunde, sich um ein gültiges Einreisedokument zu kümmern, so können erhebliche Mehrkosten entstehen.

Deutsche und österreichische Staatsbürger benötigen für AIDA Reisen in der Regel zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten kein gesondertes Visum. Für einzelne AIDA Zielgebiete gelten jedoch Besonderheiten und Ausnahmen bezüglich der Pass- und Visabestimmungen.

Brexit

Großbritannien und Nordirland bleiben so lange Mitglied der Europäischen Union, bis der Austritt wirksam wird. Nach der Ablehnung des mit der EU ausgehandelten Austrittsabkommens durch das britische Parlament ist trotz vieler Bemühungen der Verhinderung weiterhin ein harter Brexit möglich, aber auch eine Verschiebung des Austritts oder Nachverhandlungen. Sollte es noch zu einer Einigung kommen, werden sich für Reisende voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020 keine Änderungen ergeben. Für den Fall eines harten Brexits hat die britische Regierung zugesichert, bis zum 31. Dezember 2020 Personalausweise von EU-Bürgern weiterhin als ausreichend für Reisen anzuerkennen. Ab dem 1. Januar 2021 könnte dann ein Reisepass erforderlich und ein Personalausweis nicht mehr ausreichend sein. Die Einführung einer Visumpflicht für kurzfristige Aufenthalte von bis zu drei Monaten ist derzeit nicht beabsichtigt. Verbindliche Informationen zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland können nur die zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland erteilen.

Einreisebestimmungen einzelner Länder

Die folgenden Hinweise stammen aus dem AIDA Katalog 2020/2021. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir Ihnen jedoch, sich vor Ihrer Reise au den Seiten des Auswärtigem Amtes über die aktuell gültigen Einreise- und Gesundheitsbestimmungen zu informieren.

Antigua und Barbuda

Deutsche und österreichische Staatsangehörige können bis zu 90 Tage visumfrei einreisen. Allein reisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Eonverständniserklärung der Sorgeberewchtigten mitführen. Beachten Sie bitte: Der cremefarbene Notpass wird zwar für den Transit akzeptiert, nicht jedoh für die Einreise!

Argentinien

Deutsche und österreichische Staatsangehörige können bis zu 90 Tage als Touristen visafrei nach Argentinien einreisen. Der cremefarbene Notpass wird akzeptiert (bei Ausreise wegen fehlenden Einreisestempels Verhängung einer Verwaltungsstrafe möglich). Kinder unter 14 Jahren müssen auf Reisen eine Bescheinigung über die Einwilligung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Wird der Minderjährige von nur einem Sorgeberechtigten begleitet, so ist die Einwilligung des anderen Sorgeberechtigten notwendig, die Mitnahme der Geburtsurkunde ist empfehlenswert. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt (auch bei Verwitweten), so muss hierüber ein Nachweis mitgeführt werden. Reist der Minderjährige in Begleitung volljähriger Dritter, so müssen die Bescheinigungen Namen, Anschrift und Ausweis- oder Passnummer des Begleiters und / oder der Empfangsperson am Zielort enthalten. Kinder unter 6 Jahren werden bei Ein- und Ausreise in das Register der argentinischen Einwanderungsbehörden eingetragen. Weitere Informationen erteilt die Konsularabteilung der Botschaft bzw. Konsulate Argentiniens in Deutschland. Auch Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren benötigen für die Ein- und Ausreise grundsätzlich die Erlaubnis des / der (beider) Sorgeberechtigten. Für jede Reise wird eine neue Reisegenehmigung benötigt. Die Einwilligungen und Nachweise müssen vom argentinischen Konsulat beglaubigt werden. Verbindliche Auskünfte erteilen nur die argentinischen Konsulate.

Australien

Deutsche und österreicher Staatsbürger benötigen ein Visum für die Einreise nach Australien. Dieses muss vor Reiseantritt eingeholt werden. Touristen steht dafür ein Onlineweg offen: Unter www.border.gov.au kann das eVisitor-Visum beantragt werden. Die Ausstellung erfolgt in der Regel binnen 48 Stunden.

Bahamas

Deutsche und österreichische Staatsangehörige können bis zu 90 Tage visumfrei einreisen. Der cremefarbene Notpass wird akzeptiert. Das österreichische BMEIA empfiehlt für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, zusätzlich zum eigenen Reisepass auch eine Einverständniserklärung des / der Erziehungsberechtigten mit sich zu führen. Dieser Vollmacht sollten eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf den Seiten des ÖAMTC und ARBÖ.

Bahrain

Für deutsche und österreichische Staatsbürger gilt für die Einreise nach Bahrain grundsätzlich Visumpflicht. Die örtlichen Behörden gewähren AIDA Cruises und den Gästen der AIDA Schiffe beim Anlauf jedoch einen Transitstatus, sodass Sie sich (als deutscher oder österreichischer Staatsbürger) bis auf Weiteres vor Ihrer Reise kein Visum besorgen müssen. Die Akzeptanz des österreichischen cremefarbigen Notpasses wird in Bahrain nicht gewährleistet.

Barbados

Wenn Ihre An- bzw. Abreise nach Barbados über die USA erfolgt, gelten die Einreisebestimmungen für die USA. Ansonsten benötigen Sie für einen Aufenthalt bis 90 Tage kein Visum. Allein reisende Jugendliche sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

Belize

Ein Visum ist für deutsche und österreichische Staatsangehörige nicht erforderlich. Für Minderjährige unter 18 Jahren, die nur mit einem Elternteil reisen, muss eine notariell bestätigte Genehmigungserklärung des anderen Elternteils mit Übersetzung in die englische Sprache mitgeführt werden. Sollte der mit dem Minderjährigen reisende Elternteil das alleinige elterliche Sorgerecht haben, muss das entsprechende Dokument mit Übersetzung in die englische Sprache mitgeführt werden.

Bermuda

Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Bermuda als britisches Überseegebiet kein Visum. Bitte beachten Sie aber wegen des „Brexits“ die entsprechenden Hinweise.

Brasilien

Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Brasilien und einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen kein Visum. Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reise pass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Bei verschiedenen Nachnamen empfi ehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Bitte beachten Sie, dass für Minderjährige, die auch die brasilianische Staatsbürgerschaft haben, besondere Vorschriften gelten. Die brasilianische Botschaft erteilt genauere Informationen dazu.

Brunei

Deutsche und österreichische Touristen können für einen Aufetnhalt von bis zu 90 Tagen visafrei einreisen. Vorläufige Reisepässe werden nicht anerkannt.

  • AIDA Visum Indien
  • AIDA Visum Karibik
  • AIDA Einreise USA

Chile

Für einen kurzfristigen Aufenthalt zu Tourismus- oder Besuchszwecken ist für deutsche und österreichische Staatsbürger kein Visum erforderlich. Der cremefarbene Notpass wird akzeptiert. Bei der Einreise wird an der Grenze kostenlos eine „Tarjeta de Turismo“ (Touristenkarte) ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt. Die „Tarjeta de Turismo“ muss beim Verlassen des Landes zurückgegeben werden. Für Reisen mit minderjährigen Kindern gelten in Chile besonders strikte Vorschriften, die das Departamento de Extranjería y Migración in englischer Sprache erläutert. Auch wenn diese grundsätzlich nur für in Chile lebende Kinder gelten, kommt es des Öfteren auch zu erheblichen Problemen für Touristen. Die chilenischen Vorschriften besagen, dass bei Ein- / Ausreise nach / aus Chile für nur mit einem Elternteil reisende minderjährige Kinder eine von einem deutschen oder chilenischen Notar oder einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigte Reisegenehmigung mitgeführt werden muss, die von dem / den nicht mitreisenden Elternteil(en) erteilt wird. Zur Erteilung der Reisegenehmigung muss neben den gültigen Ausweisdokumenten von Eltern und Kind auch die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Die Beglaubigung durch einen deutschen Notar muss zusätzlich mit der Apostille versehen werden. Weitere Hinweise zur Apostille sind auf der Internetseite der deutschen Botschaft in Santiago zu finden.

China/ Shanghai

Für die Einreise in die Volksrepublik China müssen Reisende sich selbst (rechtzeitig!) ein Visum der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung oder von einem der „Chinese Visa Application Service Center“ besorgen. Bei mehrfacher Einreise muss ein Multiple-Entry-Visum beantragt werden.

Sonderregelung Shanghai: Ist Shanghai der Start- oder Endpunkt der Kreuzfahrt, können sich deutsche Staatsangehörige für bis zu 144 Stunden in Shanghai und den Provinzen Jiangsu und Zhejiang (sog. Yangtze-Delta-Region) ohne Visum aufhalten. Allerdings nur, wenn sie im Anschluss daran in ein Drittland weiterreisen. Die Ausreise per Kreuzfahrtschiff gilt dabei als Weltreise. Wird Shanghai während der Reise angelaufen, wird ein Visum benötigt.

Cookinseln

Bei einem touristischen Aufenthalt von bis zu 31 Tagen werden Visa kostenlos bei der Einreise ausgestellt.

Costa Rica

Deutsche und österreichische Staatsangehörige können nach Costa Rica zu touristischen Zwecken für bis zu 90 Tage mit einem Reisepass visafrei einreisen. Ein Anspruch auf die maximale Aufenthaltsdauer besteht nicht, häufi g wird eine kürzere Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Minderjährige können grundsätzlich ohne Begleitung der Sorgeberechtigten einreisen und benötigen nach costaricanischem Recht nicht deren förmliche Einverständniserklärung. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die costaricanischen Behörden auf die Vorlage einer notariellen Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter, in spanischer Sprache mit Apostille (Überbeglaubigung) nach dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öff entlicher Urkunden von der Legalisation, bestehen. Bei der Ausreise aus Costa Rica von Minderjährigen, die auch costaricanische Staatsangehörige oder in Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung (residencia) für Costa Rica sind, auch wenn dieser Aufenthaltstitel bereits abgelaufen ist, und in Begleitung nur eines Elternteils oder einer dritten Person ausreisen, verlangen die costa-ricanischen Grenzbehörden ein sog. „Permiso de Salida“ (Ausreiseerlaubnis), das bei der Migración in San José (bei Aufenthalt in Costa Rica) oder bei der costaricanischen Botschaft beantragt werden kann. Ohne dieses Dokument wird eine Ausreise aus Costa Rica selbst dann nicht gestattet, wenn der mitausreisende Elternteil sein alleiniges Sorgerecht nachweisen kann. Welche Unterlagen im Einzelfall für die Einund Ausreise notwendig sind, sollte vor der Reise mit der costaricanischen Botschaft geklärt werden.

Dominica

Für die Einreise nach Dominica und einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche und österreichische Staatsangehörige kein Visum. Der cremefarbene Notpass wird akzeptiert. Allein reisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

Dominikanische Republik

Deutsche Staatsbürger benötigen für einen maximal 90 Tage dauernden Aufenthalt kein Visum. Wer jedoch selbst zu einer in der Dominikanischen Republik startenden AIDA Route anreist, muss eine Touristenkarte für 10 US-Dollar pro Person vor Ort kaufen. Bei der Anreise ist zudem eine Flughafensteuer von 20 US-Dollar pro Person zu entrichten, die einige Fluggesellschaften bereits im Preis eingerechnet haben. Wer über AIDA bucht, muss diese Gebühren nicht zusätzlich entrichten.
Allein reisende Minderjährige oder Minderjährige, die nur von einem der sorgeberechtigten Elternteile begleitet werden, sollten die Genehmigung des anderen Sorgeberechtigten (beglaubigt durch die dominikanische Botschaft in Deutschland bzw. Österreich) mit sich führen.

Fidschi

Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 4 Monaten kein Visum. Der vorläufige Reisepass und der cremefarbene Notpass werden akzeptiert.

Französisch-Polynesien

Deutsche und österreichische Staatsbürger benötigen kein Visum.

Gambia

Deutsche und österreichische Staatsbürger benötigen kein Visum, müssen aber unter Umständen bei Ankunft ausreichend finanzielle Mittel nachweisen. Der vorläufi ge Reisepass und der cremefarbene Notpass werden akzeptiert.

Grenada

Für die Einreise nach Grenada benötigen deutsche und österreichische Staatsangehörige kein Visum. Der cremefarbene Notpass wird akzeptiert. Allein reisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

Grönland

Für die Einreise nach Grönland benötigen deutsche und österreichische Staatsbürger einen gültigen Reisepass.

Hongkong

Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen für die Einreise einen gültigen Reisepass. Ein vorläufiger Reisepass wird anerkannt.

Indien

Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Indien ein Visum. Für touristische Zwecke kommen das herkömmliche Visum und das elektronisch auf indianvisaonline. gov.in zu beantragende eVisa in Betracht. Das eVisa berechtigt zur mehrmaligen Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen. Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 4 Werktage. In Einzelfällen soll es bei der OnlineBezahlung der eVisa zu Schwierigkeiten gekommen sein. Es wird deshalb empfohlen, sicherzustellen, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt ist. Reisende sind verpfl ichtet, einen Ausdruck des e-TV mit sich zu führen. Bei Einreise nach Indien müssen noch mindestens zwei ganze Seiten im Pass frei sein.

Indonesien

Es besteht keine Visumpflicht bei Reisen von maximal 30 Tagen über ausgewählte Flug- und Seehäfen, über die auch die Ausreise erfolgen muss. Deutsche und österreichische Staatsangehörige, die mit einem vorläufi gen Reisepass einreisen möchten, müssen vor der Einreise ein Visum bei der zuständigen indonesischen Auslandsvertretung beantragen.

Israel

Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von 3 Monaten kein Visum. Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen. Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder des Iran vorhanden sein, so ist in der Regel vor der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung zu rechnen. Dies gilt ebenfalls für deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer oder iranischer Abstammung. Minderjährige unter 16 Jahren, die in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern / des anderen Elternteils mit sich führen. Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziff er (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziff er von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn kein palästinensischer Pass vorgelegt wird. Österreichern, die eine palästinensische Identitätskarte besitzen oder besaßen, wird die Einreise nach Israel verweigert. Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten (außer Jordanien und Ägypten) oder des Iran vorhanden sein, ist mit einer sehr strengen Sicherheitsbefragung zu rechnen. Weitere Hinweise gibt das Auswärtige Amt auf www.auswaertigesamt.de

Jamaika

Für die Einreise nach Jamaika benötigen deutsche und österreichische Staatsangehörige kein Visum. Der cremefarbene Notpass wird akzeptiert. Minderjährige, die nicht oder nur mit einer sorgeberechtigten Person reisen, sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich führen.

Japan

Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum. Ein vorläufi ger Reisepass wird anerkannt. Ein cremefarbener Notpass wird akzeptiert. Seit dem 7. Januar 2019 wird bei Ausreise eine Steuer in Höhe von 1.000 Yen (ca. 8 Euro) erhoben. Ausgenommen hiervon sind Kinder unter 2 Jahren, Flugreisende im Transit und Passagiere von Kreuzfahrtschiffen, wenn Japan wegen schlechten Wetters oder anderer unvermeidbarer Gründe angelaufen wird.

Jordanien

Deutsche und österreichische Staatsangehörige erhalten ein Visum bei der Einreise. Die Visumgebühr beträgt zurzeit (Stand Januar 2019) 40 Jordanische Dinar. Kinder dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen reisen. Minderjährige, die nicht in Begleitung eines Elternteils oder Sorgeberechtigten reisen, müssen eine durch den / die Sorgeberechtigten unterschriebene schriftliche Bestätigung in englischer und deutscher Sprache mitführen, aus der die Erlaubnis des/ der Sorgeberechtigten zur Durchführung dieser Reise hervorgeht. Diese Bestätigung muss die vollständigen Ein- und Ausreisedaten, den / die Namen des/ der Sorgeberechtigten sowie die Namen des Kindes und der Begleitperson / -en beinhalten. Ferner muss der Bestätigung eine Kopie des Reisepasses der sorgeberechtigten Person / -en beiliegen.

Kambodscha

Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen ein Visum, das Deutsche bei der Botschaft von Kambodscha in Berlin (die Kosten hierfür betragen 35 Euro und die Bearbeitungszeit ca. 3–5 Werktage) und Österreicher bei der kambodschanischen Botschaft in Brüssel beantragen müssen. Ein E-Visum ist nicht ausreichend, da der von uns angelaufene Hafen hierfür technisch nicht ausgestattet ist. Die Einholung des Visums bei der Einreise ist aufgrund des erheblichen Verwaltungsaufwands ebenfalls nicht möglich.

Kanada

Die Einreise ist grundsätzlich für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten ohne Visum möglich. Bei der Einreise per Flugzeug muss vor der Einreise eine elektronische Reiseerlaubnis im eTA-Verfahren (Electronic Travel Authorization) eingeholt werden. Für Einreisen über den Land- oder den Seeweg gilt dieses Erfordernis nicht. Bei Minderjährigen, die mit nur einem Elternteil oder einer dritten Person nach Kanada einreisen, sollten Nachweise über das Sorgerecht und eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit deren Daten und Erreichbarkeiten sowie Passkopien der nicht mitreisenden Elternteile bzw. des Vormunds bereitgehalten werden (Vordruck hier: http://travel.gc.ca/travelling/children/consent-letter).

  • AIDA Gruppenvisum
  • AIDA Visum Asien
  • AIDA Einreisebestimmungen Indien

Kapverden

Deutsche und österreichische Kreuzfahrtgäste erhalten bei der Einreise einen Transitstatus, ein Visum muss nicht vorab beantragt werden. Der cremefarbene Notpass wird akzeptiert.

Katar

Deutsche und österreichische Staatsangehörige erhalten ein Visum bei der Einreise. Ein vorläufiger Reisepass/ cremefarbener Notpass wird für die Ausreise akzeptiert, bei der Einreise ist ein vorher zu beantragendes Visum erforderlich.

Kolumbien

Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen für einen rein touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in Kolumbien kein Visum. Der cremefarbene Notpass wird akzeptiert. Für Minderjährige, die (auch) kolumbianische Staatsangehörige sind (z.B. deutsch-kolumbianische Doppelstaater), ist die Ausreise nur mit schriftlicher, notarieller Einverständniserklärung der nicht mitreisenden Eltern bzw. des nicht mitreisenden Elternteils möglich.

Madagaskar

Grundsätzlich ist bei der Einreise nach Madagaskar ein Visum erforderlich. Gäste von AIDA, deren Aufenthalt in Madagaskar nicht länger als 24 Stunden beträgt, benötigen kein Visum. Allein reisende Minderjährige, die nicht in Madagaskar wohnhaft sind, sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten in französischer Sprache mit sich führen.

Malaysia

Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Malaysia kein Visum. Ein vorläufi ger Reisepass wird nicht anerkannt. Der österreichische cremefarbene Notpass wird seit dem 10. November 2018 akzeptiert.

Malediven

Für deutsche und österreichische Staatsangehörige besteht für die Einreise Visumpfl icht. Touristenvisa für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen werden bei der Einreise auf die Malediven erteilt.

Mauritius

Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen für einen touristischen Aufenthalt, eine Besuchs- oder Geschäftsreise kein Visum. Der cremefarbene Notpass wird akzeptiert. Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten mit sich zu führen. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern.

Mexiko

Deutsche und österreichische Staatsangehörige, die als Touristen nach Mexiko reisen, können ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Der cremefarbene Notpass wird akzeptiert. Minderjährige, die allein oder nur in Begleitung eines Elternteils einreisen, müssen keine Erlaubnis der/des nicht mitreisenden Eltern/ -teils mitführen; es wird dennoch empfohlen, eine formlose Genehmigung auszustellen und diese mit Kopien der Reisepässe beider Elternteile bei der Ein- und Ausreise mit sich zu führen.

Montenegro

Personen, die neben der deutschen auch die montenegrinische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den montenegrinischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpfl ichtet, bei der Ein- und Ausreise montenegrinische Reisedokumente zu benutzen. Bei längerem Aufenthalt (3 Tage oder länger) müssen sich Ausländer innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthalts persönlich melden. Verstöße gegen diese Meldepflicht werden gelegentlich geahndet.

Namibia

Die Einreise ist für deutsche und österreichische Staatsangehörige ohne Visum möglich. Reisedokumente müssen mindestens noch zwei freie Seiten pro Einreise (Doppelseite) enthalten und in einwandfreiem Zustand sein, d. h. weder beschädigt noch durch Verschmutzung un- oder schwer leserlich sein. Personen unter 18 Jahren müssen neben dem Reisepass eine Geburtsurkunde vorweisen können, in der die Eltern aufgeführt sind. Erforderlich ist eine internationale Geburtsurkunde bzw. ggf. eine beglaubigte englische Übersetzung. Minderjährige Kinder benötigen zur Ein- und Ausreise die Zustimmung beider Elternteile („Affi davit“ in englischer Sprache). Die beglaubigten Kopien der Reisepässe beider Elternteile müssen dem Affi davit angeheftet werden. Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung „Affi davit“, Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugend amts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist). Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes eidesstattliche Versicherungen („Affi davit“), Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen. Eidesstattliche Versicherungen („Affi davits“) bedürfen der Beglaubigung durch einen „commissioner of oaths“ (in Namibia), einen Notar oder eine namibische Auslandsvertretung. Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können nicht ausgeschlossen werden. Detaillierte und verbindliche Informationen erhalten Sie beim namibischen Ministry of Home Aff airs and Immigration oder der für Ihren Wohnort zuständigen namibischen Auslandsvertretung.

Neukaledonien

Minderjährige, die nicht oder nur mit einer sorgeberechtigten Person reisen, sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich führen.

Oman

Dauert Ihr Aufenthalt im Sultanat Oman länger als 24 Stunden, so benötigen Sie ein Visum. Die AIDA Schiffe bleiben meist nur wenige Stunden, sodass Gäste in der Regel kein Visum benötigen. Der österreichische cremefarbige Notpass wird nicht anerkannt.

Panama

Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen kein Visum für die Einreise, solange der Aufenthalt 72 Stunden nicht überschreitet. Der cremefarbene Notpass österreichischer Staatsangehöriger wird akzeptiert.

Philippinen

Deutschen und österreichischen Staatsangehörigen wird bei der Einreise ein Visum für 30 Tage erteilt. Ein vorläufi ger Reisepass wird anerkannt. Minderjährige unter 15 Jahren, die nicht oder nur mit einer sorgeberechtigten Person reisen, benötigen ein Travel Permit, ausgestellt von der philippinischen Botschaft in Berlin, in dem die Eltern bestätigen, dass sie mit der Reise einverstanden sind. In jüngster Zeit wird diese Regelung verschärft durchgesetzt. Es ist dabei rechtlich vorgesehen, dass bei der Einreise eine Gebühr von 3.120 Philippinischen Pesos erhoben werden kann und der Pass der betroff enen Person bis zur Ausreise am Flughafen einbehalten wird. Ein cremefarbener Notpass wird akzeptiert, wenn dieser für Reisen von Österreich auf die Philippinen oder umgekehrt verwendet wird und mindestens 6 Monate gültig ist. Bei österreichischen Staatsangehörigen unter 15 Jahren in Begleitung ihrer Eltern muss die Elternschaft durch einen gemeinsamen Familiennamen, eine Kopie und eine englischsprachige Übersetzung der Geburtsurkunde des Kindes oder einen Obsorgebeschluss ausreichend klar sein. Kinder unter 15 Jahren ohne Begleitung ihrer Eltern müssen vor der Einreise eine spezielle Einreiseerlaubnis (Waiver for Exclusion Ground) direkt bei der Einwanderungsbehörde beantragen. Hierfür sind folgende Dokumente vorzulegen: die schriftliche Zustimmung der Eltern des Kindes zur Reise, beglaubigt von der philippinischen Botschaft, Kopien der Reisepässe der Eltern, eine Kopie der Geburtsurkunde sowie die Gebühr von 3.120 Philippinischen Pesos. Die Einreiseerlaubnis kann auch direkt am Flughafen beantragt werden. In diesem Fall wird der Reisepass des Kindes von der Einwanderungsbehörde erst bei der Ausreise wieder zurückgegeben.

Russische Föderation

Für deutsche und österreichische Staatsangehörige gilt Visumpfl icht. Für Gäste, die an AIDA Ausfl ügen teilnehmen, beantragt AIDA Cruises Sammelvisa. Bitte beachten Sie jedoch, dass wegen der Erforderlichkeit der Visumsbeantragung kurzfristige Ausfl ugsbuchungen gegebenenfalls nicht berücksichtigt werden können. Für individuelle Landgänge benötigt jeder Gast ein Einzelvisum, das er selbst rechtzeitig vorher beantragen muss. Für die Bearbeitung der Visumanträge wird eine Gebühr von 35 Euro erhoben. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 10 bis 30 Tage. Werden der Visumantrag und die notwendigen Unterlagen erst 3 Tage oder weniger vor der geplanten Einreise eingereicht, beträgt die Gebühr 70 Euro. Das Visum für individuelle Landgänge für das Gebiet Kaliningrad, für die Stadt Sankt Petersburg und für das Leningrader Gebiet kann auch als elektronisches Visum unter folgendem Link angemeldet werden: https://evisa.kdmid.ru. Das elektronische Visum ist kostenfrei und muss spätestens 4 Tage vor der Anreise beantragt worden sein. Der österreichische cremefarbene Notpass wird akzeptiert, jedoch wird empfohlen, sich für Informationen zur Gültigkeitsdauer an die Botschaft der Russischen Föderation zu wenden. Genauere Informationen fi nden deutsche Staatsangehörige auf https://russische-botschaft.ru/de und österreichische Staatsangehörige auf http://austria.mid.ru/ de_DE/web/austriade

Seychellen

Deutschen und österreichischen Staatsangehörigen wird eine Aufenthaltserlaubnis für die Reisedauer bei Ankunft an der Grenze ausgestellt.

Singapur

Deutsche und österreichische Staatsangehörige erhalten bei Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung für bis zu 90 Tage.

Sri Lanka

Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Transitvisum. Dieses kann in elektronischer Form über www.eta.gov.lk beantragt werden.

St. Kitts und Nevis

Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen kein Visum für die Einreise. Der österreichische cremefarbene Notpass wird bei Ausreise akzeptiert, nicht aber bei der Einreise. Minderjährige, die nicht oder nur mit einer sorgeberechtigten Person reisen, sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich führen.

St. Vincent und die Grenadinen

Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen kein Visum für die Einreise. Der österreichische cremefarbene Notpass wird bei Ausreise akzeptiert, nicht aber bei der Einreise. Minderjährige, die nicht oder nur mit einer sorgeberechtigten Person reisen, sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich führen.

Südafrika

Für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika benötigen deutsche und österreichische Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum. Reisedokumente müssen noch mindestens zwei freie Seiten (Doppelseite) pro Einreise enthalten und in einwandfreiem Zustand sein, d. h. weder beschädigt noch durch Verschmutzung unoder schwer leserlich sein. Der cremefarbene Notpass wird nur für Transit und Ausreise akzeptiert. Personen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise eine Geburtsurkunde vorweisen. Diese kann nach Auskünften des südafrikanischen Innenministeriums auch in anderen Sprachen als Englisch abgefasst sein. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Um Schwierigkeiten bei der Einund Ausreise zu vermeiden, wird daher bis auf Weiteres empfohlen, internationale Geburtsurkunden bzw. ggf. beglaubigte englische Übersetzungen mitzuführen. Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung „Affi davit“, beglaubigte Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist). Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen eine beglaubigte Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes sowie eidesstattliche Versicherungen („Affi davit“), beglaubigte Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen. Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Fragen in diesem Zusammenhang können nur das Department of Home Aff airs (www.dha.gov.za) bzw. die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten.

Taiwan

Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen für Besuchs aufenthalte von bis zu 90 Tagen bei Vorlage eines Reisepasses oder Kinderreisepasses kein Visum. Bei der Einreise mit einem vorläufi gen Reisepass oder Notpass wird ein Visum benötigt.

Thailand

Für touristische Aufenthalte in Thailand ist für deutsche und österreichische Staatsangehörige grundsätzlich kein vor der Einreise einzuholendes Visum erforderlich. Minderjährige, die nicht oder nur mit einer sorgeberechtigten Person reisen, sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Es empfiehlt sich, diese zusätzlich auch in englischer Sprache dabeizuhaben.

Tonga

Deutsche und österreichische Staatsbürger benötigen kein Visum, müssen aber unter Umständen bei Ankunft ausreichend finanzielle Mittel nachweisen. Der vorläufi ge Reisepass und der cremefarbene Notpass werden akzeptiert.

Türkei

Österreichische Staatsbürger benötigen für die Einreise in die Türkei ein Visum. Visa für Tourismus für 90 Tage müssen bereits vor Reisebeginn online über das „Electronic Visa Application System“ beantragt und ausgedruckt werden. Der cremefarbene Notpass wird akzeptiert. Das Visum ist aber vor Reisebeginn persönlich bei der türkischen Vertretungsbehörde zu beantragen. Minderjährigen, die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine von den gesetzlichen Vertretern unterschriebene Einverständniserklärung mitzuführen. Dieser sollte eine Kopie des Reisepasses der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfi ehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum.

Uruguay

Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Uruguay für einen Aufenthalt bis 90 Tage kein Visum. Der vorläufige Reisepass und der cremefarbene Notpass werden akzeptiert.

USA und Puerto Rico

Für die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika ist eine ganze Reihe an Punkten zu beachten. Unbedingt müssen Sie folgende Punkte erledigen:

  • Gültiger, maschinenlesbarer, elektronischer Reisepass (auch für Kinder)
  • Frühzeitige Online-Registrierung bei ESTA
  • Ausgefülltes Online-Schiffsmanifest

Wichtig: Sie müssen unbedingt bei der Reisebuchung, im Schiffsmanifest und beim Ausfüllen des ESTA-Antrags alle Namen angeben, die in Ihrem Reisepass stehen (also auch Zweit-, Drittnamen usw.)!

  • AIDA Einreise Amerika
  • AIDA Esta USA
  • AIDA Reisepass USA

1. Informationen zu Reisepass und Visum
Für die visumfreie Einreise in die USA und nach Puerto Rico benötigt jeder Reisende einen eigenen elektronischen Reisepass mit integriertem elektronischem Chip. Das gilt auch für Babys und Kinder! Ein Kinderausweis, Kinderreisepass oder auch der Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils ist nicht gültig!
In allen anderen Fällen wird zusätzlich zum Ausweisdokument ein Visum benötigt. Für die Beschaffung der notwendigen Reisedokumente, insbesondere für die Beschaffung eines Visums, sind Gäste selbst verantwortlich. Deshalb sollten sich AIDA Reisende frühzeitig an das zuständige Konsulat wenden.

Wichtig: Für eine Einreise in die Vereinigten Staaten ist ein e-Reisepass sowohl für Minderjährige als auch Erwachsene unabdingbar.

2. ESTA-Online-Registrierung ist Pflicht
Seit 2009 muss sich jeder USA-Reisende (auch Kinder) vor Reiseantritt zwingend im Internet auf dieser Internetseite eine elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“ = ESTA) einholen. Das Einreisegenehmigungssystem ESTA gilt für alle Bürger, die nicht der Visumpflicht unterliegen, also auch für Deutsche, Schweizer und Österreicher und kostet rund 14 US-Dollar. Staatsbürger eines anderen Staates sollten sich rechtzeitig informieren, ob die Online-Registrierung notwendig ist.
Im Falle einer Ablehnung Ihrer ESTA-Genehmigung wenden Sie sich bitte zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung. Da die Genehmigung Ihrer Einreise durch die US-Behörden bis zu 72 Stunden dauern kann, sollten Sie sich so früh wie möglich registrieren, spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt. Die ausgedruckte ESTA-Genehmigung sollten Sie zudem während der Reise mit sich führen.
Reisende mit doppelter Staatsangehörigkeit, die auch die iranische, die irakische, die syrische oder die sudanesische Staatsangehörigkeit besitzen, sowie Reisende, die sich nach dem 01.03.2011 im Iran, im Irak, in Syrien oder im Sudan aufgehalten haben, sind von der Teilnahme am ESTA-Programm ausgeschlossen.

3. Erst die ESTA-Registrierung, dann das Schiffsmanifest
Das Schiffsmanifest beinhaltet Ihre Passdaten und ist Voraussetzung für die Einreise. Sie können es bequem über MyAIDA ausfüllen. Zuvor müssen Sie sich bei ESTA registrieren. Dabei erhalten Sie eine persönliche Nummer, die 16-stellige Antragsnummer (application number), die im Manifest abgefragt wird. Zusätzlich bestätigen Sie Ihre ESTARegistrierung mit einem Häkchen im Manifestformular.

4. Besonderheiten bei der Einreise
Es gelten für USA-Flüge neue Regelungen im Rahmen des sog. „Secure Flight“-Programms der US-Transportsicherheitsbehörde (TSA), um die Sicherheit auf internationalen und inneramerikanischen Flügen zu erhöhen. Für die Ausstellung von Flugtickets bzw. Bordkarten benötigen Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter von allen Reisenden folgende Angaben: vollständiger Name (einschließlich aller im Reisepass aufgeführten Vornamen), Geburtsdatum und Geschlecht. Fehlen diese Daten, können die US-Behörden die Buchung abweisen und die Ausstellung von Bordkarten untersagen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der US-Transportsicherheitsbehörde (TSA) auf www.tsa.gov/travel/security-screening.

AIDA bietet seinen Gästen einen Hilfsservice bei der Erledigung der Visaformalitäten und kooperiert dazu mit CIBT VisumCentrale. AIDA Gäste erhalten auf dem hierfür eingerichteten CIBT-Portal Sonderkonditionen.

Vereinigte Arabische Emirate

Die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate ist ohne Visum (zu touristischen Zwecken für höchstens 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) nur noch für Besitzer eines regulären, deutschen, elektronischen Reisepasses möglich. Ein cremefarbiger Notpass wird nur für Ausreise und Transit akzeptiert. Für die Ausreise mit einem Reisedokument ohne Einreisevermerk der Vereinigten Arabischen Emirate wird eine Ausnahmegenehmigung (Exit Permit) benötigt.

Vietnam

Österreichische Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Vietnam ein Visum, das bei der Botschaft der Sozialistischen Republik Vietnam in Wien erhältlich ist und bereits mehrere Wochen vor dem geplanten Reisetermin beantragt werden sollte. Für österreichische Staatsbürger ist die Beantragung eines E-Visums nicht möglich. Der cremefarbige Notpass wird akzeptiert. Sollte der Reisepass mit vietnamesischem Visum verloren gehen oder gestohlen werden, muss im neu ausgestellten Notpass unbedingt ein Ausreisevisum angebracht werden. Dies kann unter Umständen mit mehrtägigen Wartezeiten und Gebühren verbunden sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Botschaft auf www.vietnamembassy.at/en/visavietnam. Für deutsche Staatsangehörige ist die Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 15 Tagen visumfrei möglich. Hierfür muss das Reisedokument zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Zu beachten ist, dass eine erneute visumfreie Einreise erst wieder möglich ist, wenn seit der letzten Ausreise aus Vietnam 30 Tage vergangen sind. Die Möglichkeit der visumfreien Einreise für deutsche Staatsangehörige ist derzeit bis zum 30. Juni 2021 befristet. Über eine darüber hinausgehende Verlängerung der Visumbefreiung liegen bisher keine Informationen vor. Zuständig und verantwortlich für die Gewährung der visumfreien Einreise sind ausschließlich die vietnamesischen Behörden.

Sicher ist sicher: Beim Auswärtigen Amt informieren

Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der oben aufgeführten Informationen. Aus diesem Grund und wegen der oft nicht einheitlichen Praxis bei der Einreise und der zum Teil auch kurzfristigen Änderungen empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig vor dem Beginn Ihrer AIDA Reise über die jeweils aktuellen Einreisebestimmungen, insbesondere auch die für Kinder, zu informieren. Hierzu eignet sich die Internetseite des Auswärtigen Amtes.

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